16. Juni 2009 Neues Versickerungsgutachten

Gestern sind wir informiert worden, dass auf unserem Grundstück keine Schachtversickerung erlaubt ist, da es in einem Wasserschutzgebiet liegt. Leider wurde das Versickerungsgutachten auf Basis einer Schachtversickerung erstellt, d.h. das Gutachten muss geändert werden. Das geschieht wohl kostenlos. Bleibt nur zu hoffen, dass es nicht wieder 4 Monate dauert.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

 

Besucherstatistik