Unglaublich, aber wahr: wir brauchen schon wieder ein neues Versickerungsgutachten! Nach der Schacht- und Rigolenversickerung folgt nun die Muldenversickerung. Laut den Abwasserbetrieben ist das die einzige Versickerungsart, die in der Wasserschutzzone zulässig ist. Langsam gibt es auch nicht mehr viele Möglichkeiten, also hoffen wir mal, dass das jetzt der letzte Versuch ist.
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Hallo ihr 2,
AntwortenLöschenvielen Dank für euren heutigen Besuch.
Wir drücken euch ganz fest die Daumen, dass ihr in dieser Woche die Baugenehmigung im Briefkasten habt.
Liebe Grüße
Kerstin und Matthias